Die außergerichtliche Einigung in Familiensachen

Für den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs bzw. für eine außergerichtliche Einigung der Parteien unter Mitwirkung des Rechtsanwalts erhält dieser (neben der Geschäftsgebühr, siehe Fachartikel zuvor) eine 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG. Voraussetzung ist wie immer, dass der...


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