Gebühren zweiter Instanz in Familiensachen

In Familiensachen findet nicht die Berufung zum Rechtsmittelgericht, sondern die Beschwerde statt. In Familiensachen ist in zweiter Instanz gem. § 119 GVG nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht zuständig. Die Beschwerde findet also gegen die im ersten Rechtszug ergangenen...


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