Familiensache Einzeltätigkeit abrechnen "Fluranwältin"

Kundenfrage: Meine Chefin war als - früher genannte - "Fluranwältin" tätig. Der Mandant hat sich in Ehesache selbst vertreten, lediglich im Versorgungsausgleichsverfahren wollte er sich durch uns vertreten lassen. Was kann ich abrechnen?

 

Antwort: Da die Sache rechtshängig war, können Sie nicht die...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.