Die Vergütung für den Verfahrenspfleger bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023

Für den Ersatz von Aufwendungen des Verfahrenspflegers sowohl in Betreuungs- als auch in Unterbringungssachen und Freiheitsentziehungssachen gilt § 277 FamFG (Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers) entsprechend. 

 

Da das RVG nicht für eine Tätigkeit als Vormund, Betreuer, Pfleger,...


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