Unterschied zwischen Verfahrensbeistand und Verfahrenspfleger bis 31.12.2022/ab 1.1.2023

Der Verfahrensbeistand hat gem. § 158 FamFG das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein...


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