- Arbeitsgerichtsverfahren
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- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Inflationsausgleich für Betreuer ab 1.1.2024 mit geltend machen
- Unterschied zwischen Verfahrensbeistand und Verfahrenspfleger bis 31.12.2022/ab 1.1.2023
- Vergütung für den Verfahrensbeistand bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023
- Neue Vergütung für den Verfahrensbeistand nach dem KostBRÄG 2025 ab dem 11.4.2025
- Vergütung für Verfahrensbeistand in Familiensachen für mehrere Kinder
- Beschwerde gegen die Auswahl eines Betreuers, wie abrechnen?
- Vergütung für Verfahrensbeistand im Eil- und Hauptsacheverfahren
- Die Vergütung für den Verfahrenspfleger bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023
- Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen
- Abrechnungsbeispiel Verfahrenspfleger Familiensachen bis 31.12.2022/ab 1.1.2023
- Vergütung in Freiheitsentziehungssachen, in Unterbringungssachen und Unterbringungsmaßnahmen nach FamFG bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023
- Wann bei Betreuerwechsel neu abrechnen? Abrechnungszeitraum
- Vergütung des Vormund, Vereinsvormund, Jugendamtvormund bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023
- Die Abrechnung des Anwalts als Ergänzungspfleger
- Gerichtskosten Vormundschaft, Pflegschaft, Dauerpflegschaft KostRÄG 2021 und KostBRÄG 2025
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Vergütung des Vormund, Vereinsvormund, Jugendamtvormund bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023
Die dem Vormund nach zu bewilligende Vergütung richtet sich nach § 3 VBVG, sowohl nach der Fassung bis zum 26.7.2019 als auch nach der Fassung ab dem 27.7.20191
als auch nach der Fassung ab 1.1.2023.2
Die Vergütung des Vormunds beträgt gem. § 3 VBVG
- für jede Stunde der für die Führung der...
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