Vergütung für den Verfahrensbeistand bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023

Für die berufsmäßige Verfahrensbeistandschaft erhält der Rechtsanwalt gem. §§ 158, 158c FamFG (Vergütung und Kosten für den Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen) in jedem Rechtszug eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 EUR, wenn er das Interesse des Kindes feststellt und im gerichtlichen...


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