Verjährt Unterhalt nun in drei oder in dreißig Jahren?

Unter den vorhergehenden Überschriften erläuterten wir die Verjährung und Verwirkung von Unterhalt. Hier möchte ich darauf eingehen, dass Unterhalt entweder in drei Jahren oder in 30 Jahren verjähren kann, je nachdem welcher Titel vorliegt.

 

Hier der aktuelle § 197 BGB - Dreißigjährige...


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