Neue Zinsen für Steuerschulden rückwirkend zum 1.1.2019
Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 bestimmt das Gesetz den Zinssatz nach § 238 Abs. 1a, c AO i. V. m. § 233a AO auf 0,15 Prozent pro Monat - also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert (neu bewertet), erstmals zum 1. Januar 2026....
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