Die Vollstreckung aus einem Urteil über Freistellung bzw. Befreiung einer Forderung nach § 257 BGB
Durch die Abtretung an den Gläubiger wandelt sich der Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.1+2 Das gilt ebenso, wenn der Gläubiger den Anspruch pfändet hier.3
Der Anspruch auf eine derartige Befreiung kann nur vom Gläubiger dieser Verbindlichkeit nach den Regeln des § 887 ZPO gepfändet...
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