Die Vollstreckung aus einem Urteil über Freistellung bzw. Befreiung einer Forderung nach § 257 BGB

Durch die Abtretung an den Gläubiger wandelt sich der Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.1+2 Das gilt ebenso, wenn der Gläubiger den Anspruch pfändet hier.3

 

Der Anspruch auf eine derartige Befreiung kann nur vom Gläubiger dieser Verbindlichkeit nach den Regeln des § 887 ZPO gepfändet...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.