Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers im Rahmen von § 888 ZPO

Bei der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung handelt es sich nach einhelliger Auffassung um die Verurteilung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 ZPO. Der arbeitsgerichtliche Titel ist auch hinreichend bestimmt und zur Vollstreckung auch geeignet. Das Rechtsschutzbedürfnis für...


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