Beratungshilfegebühren

Die Beratungshilfegebühren sind in den Nummern 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. 

 

Der Rechtsanwalt erhält seit dem 1.6.2025 nach dem KostBRÄG 2025:

  • die Beratungshilfegebühr (sog. Praxisgebühr) i. H. v. 15,00 EUR (von seinem Mandanten),
  • die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG i. H. v. 42,00 EUR (von der...

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