Der Gegner zahlt, Gebührenverrechnung bei Beratungshilfe
Der Rechtsanwalt darf bei Geldeingang des Gegners seine regulären Gebühren abrechnen.
Beratungshilfe darf gem. § 1 BerHG nicht bewilligt werden, wenn der Mandant vermögend ist. Nach Geldeingang des Gegners ist er vermögend. Daher kann und muss der Rechtsanwalt seine regulären Gebühren, z. B....
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