Erstattung der Auslagen in Beratungshilfesachen
Vergessen Sie bitte nicht die Auslagen und die Umsatzsteuer nach Nr. 7000 ff. VV RVG, sofern Auslagen entstanden sind.
Post- und Telekommunikationsentgelte erhalten Sie grundsätzlich nicht erstattet für das Organisieren des Berechtigungsscheins für den Mandanten. Die Amtsgerichte müssten...
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