Das zweite Versäumnisurteil
Eine Partei kann unmittelbar nach dem Termin, in dem sie bereits säumig war und antragsgemäß ein Versäumnisurteil gegen sie ergangen ist, im folgenden Termin noch einmal säumig sein. Die erschienene Partei kann gemäß § 345 ZPO ein zweites Versäumnisurteil beantragen. Hierzu ist nötig, dass der...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
