Einspruchsschriftsatz aus Versehen in der Ich-Form
Wenn der Rechtsanwalt einen Einspruchsschriftsatz aus Versehen in der "Ich-Form" einreicht, sieht der BGH keinen Zweifel daran, dass er in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen wollte.1
» Rechtsprechung dazu:
| 1 | BGH, Urteil vom 5.10.2010, AZ: VI... |
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