Zuerst Urteil mit rechtskräftiger Kostenentscheidung, dann kostenaufhebender Vergleich
Was macht man, wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Kosten vorhanden ist, die Kosten bereits beglichen sind, aber dann die Parteien einen kostenaufhebenden Vergleich schließen? Gilt die rechtskräftige Kostenentscheidung oder der kostenaufhebende Vergleich für die Kostenerstattung?
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