Arrest- und Einstweilige Verfügung

Ein Arrest dient der vorläufigen Sicherung eines zukünftigen Anspruchs. Eine einstweilige Verfügung dient der Sicherung des Rechsfriedens.

 

Für beide Verfahren gilt:  

Die Hauptsache kann auch schon anhängig sein.

 

Da das Erkenntnisverfahren häufig sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, könnte ein...


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