Der persönliche Arrest
Der persönliche Arrest (Sicherheitsarrest) gem. § 918 ZPO wird selten verhängt und dient zur Sicherstellung des Schuldners in Person durch Freiheitsentzug, wie z. B. Haft, Einziehung des Reisepasses, Hausarrest. Er ist nur zulässig, wenn das Vermögen auf andere Weise, insbesondere durch den...
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