Wichtige Fristen bei der Arrestvollstreckung
- Der Arrestbefehl benötigt grundsätzlich keine Vollstreckungsklausel; er ist sofort vollstreckbar, siehe auch Suchwort „Vollstreckungsklausel". Etwas anderes gilt, wenn ein Rechtsnachfolger vollstreckt.
- Die Vollziehung des Arrestbefehls muss innerhalb eines Monats nach Verkündung des Arrestbefehls du...
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