Abgrenzung Beratungsgebühr zur Geschäftsgebühr

Sobald es zu einer Tätigkeit des Rechtsanwaltes kommt, die er nach außen ausübt, die also über einen Rat oder eine Auskunft hinausgeht, handelt es sich nicht mehr um einen Beratungstatbestand, sondern um einen Geschäftsgebührentatbestand.1 

 

Maßgeblich ist jedoch der Auftrag,2 ob der Rechtsanwalt...


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