Übergangsrecht in Familiensachen, Abrechnung, Anrechnung, Stichtag KostBRÄG 2025

Gespaltenes Kostenrecht ist zu vermeiden, so auch in Familiensachen.
 

Sofern vor dem 1.6.2025 das Scheidungsverfahren anhängig gemacht wurde und nach dem 1.6.2025 Folgesachen, wird das gesamte Verbundverfahren nach altem Recht (KostRÄG 2021) abgerechnet. 


Etwas anderes muss gelten, wenn das...


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