Übergangsrecht Untervollmacht, Unterbevollmächtigter, Hauptbevollmächtigter KostBRÄG 2025

Wurde der Hauptbevollmächtigte vor dem 1.6.2025 beauftragt, der Unterbevollmächtigte / Terminsvertreter (Nrn. 3400 ff. VV RVG) jedoch erst nach dem 1.6.2025, muss der Hauptbevollmächtigte Gebühren nach altem RVG-Recht und der Unterbevollmächtigte Gebühren nach neuem RVG-Recht abrechnen. Für den...


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