20 Prozent mehr Gebühren in Sozialverfahren mit Beispiel

In der Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung sei nicht bei jeder Abweichung von der angemessenen Gebühr, sondern erst bei einer mehr als 20%igen Überschreitung der angemessenen Gebühr anzunehmen.1 Es kann dahingestellt bleiben, ob einem...


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