Sozialstreitigkeiten Ärzte, Kassen und Arbeitgeber, abzurechnen nach einem Gegenstandswert

In vertragsarztrechtlichen Verfahren, in denen nach § 197a SGG kein Streitwert für die Gerichtsgebühren festgesetzt werden kann, erfolgt die Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 23 Abs. 3 Satz 2 HS 2 RVG.1 In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, die nach dem...


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