- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Zuständigkeiten in Sozialverfahren und Sozialgerichtsstreitigkeiten
- Verschiedene Angelegenheiten in Sozialverfahren
- Abrechnung nach Streitwert oder mit Rahmengebühren, mit oder ohne Gerichtskosten
- Abtretung der Gebühren, damit der Kostenschuldner, z. B. die ARGE, nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen kann
- Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit WERTGEBÜHREN zu berechnen sind seit 1.1.2021 KostRÄG 2021
- Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit WERTGEBÜHREN zu berechnen sind nach KostBRÄG 2025
- Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit BETRAGSRAHMENGEBÜHREN abgerechnet werden seit 1.1.2021 KostRÄG 2021
- Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit BETRAGSRAHMENGEBÜHREN abgerechnet werden nach KostBRÄG 2025
- Die Terminsgebühr in Sozialverfahren, die ohne mündliche Verhandlung entstehen kann (schriftliches Verfahren, fiktive Terminsgebühr)
- Sozialstreitigkeiten Ärzte, Kassen und Arbeitgeber, abzurechnen nach einem Gegenstandswert
- Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr im sozialrechtlichen Eilverfahren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG - auch für Sozialverfahren
- Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Prozesskostenhilfegebühren
- Erhöhungsgebühr in Sozialverfahren, Wartezeiten, Chemnitzer Tabelle, Kieler Kostenkästchen, Gießener Richtlinien in Sozialverfahren
- Einigungs-/Erledigungsgebühr Sozialverfahren nach Betragsrahmen
- Wann entsteht die Erledigungsbebühr und wann nicht?
- Gebühren bei Verbindung von Verfahren mit oder ohne Verbindungsbeschluss in Sozialverfahren (Verwaltungssachen)
- Verfahrensgebühr in Besonderen Verfahren (Obergerichte) in Sozialverfahren
- 20 Prozent mehr Gebühren in Sozialverfahren mit Beispiel
- Weitere Entscheidungen zu 20 % mehr Toleranzrahmen in Sozialverfahren
- Hilfe bei der Bestimmung der korrekten Rahmengebühren in Sozialverfahren
- PKH-Bewilligungsverfahren in Sozialverfahren
- Gebühren Haupt- und Unterbevollmächtigter in Sozialverfahren bei Betragsrahmengebühren
- "Verböserungsverbot" für niedrigere Gebühren im Beschwerderechtszug Sozialverfahren
- Die Untätigkeitsklage in Sozialverfahren und deren Abrechnung
- Die Kostenerstattung in Sozialverfahren
- Die Verzinsung auch der Vorverfahrensgebühren in Sozialverfahren
- Mahnkosten von der ARGE
- Gebühren im Einstweiligen Anordnungsverfahren in Sozialverfahren nebst PKH
- Die Neubescheidung von Sozialverfahren
- Streitwertkatalog Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Sozialstreitigkeiten Ärzte, Kassen und Arbeitgeber, abzurechnen nach einem Gegenstandswert
In vertragsarztrechtlichen Verfahren, in denen nach § 197a SGG kein Streitwert für die Gerichtsgebühren festgesetzt werden kann, erfolgt die Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 23 Abs. 3 Satz 2 HS 2 RVG.1 In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, die nach dem...
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