Achten Sie auf besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

  • Bei Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung vom Eintritt eines Kalendertages muss der Kalendertag gem. § 751 ZPO abgelaufen sein. Das heißt, wenn im Urteil ein zugesprochener Anspruch vom Eintritt eines Kalendertages abhängig ist, ist der Eintritt dieses Tages eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung....

Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.