Das JVEG gilt (auch) für die Partei
Woraus ergibt sich, dass das JVEG auch für die Partei gilt?
Wenn man § 1 JVEG durchliest, kann man erkennen, für welche Personen das JVEG gilt. Es sind Sachverständige, Dolmetscher, die gem. § 613 Abs. 2 ZPO hinzugezogene Protokollperson (das ist neu nach KostBRÄG 1.6.2025), Staatsanwälte,...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
