Sind Kosten nach JVEG mit Umsatzsteuer zu berechnen?
Nein, die Kosten nach dem JVEG sind nicht zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. Dies ergibt sich daraus, dass im JVEG nirgendwo geregelt ist, dass diese Auslagen mit Umsatzsteuer zu veranschlagen sind. Im RVG haben wir diesbezüglich die Nr. 7008 VV. Im GKG oder anderen Gerichtskostengesetzen fehlt eine...
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