Fristen zur Geltendmachung von Parteireisekosten: 3 Monate, 3 Jahre, 2 Wochen
Das "Gesamtkunstwerk" des § 2 JVEG ist nicht einfach zu durchschauen. Drei Monate oder drei Jahre oder zwei Wochen? Man meint, dass selbst Sachverständige einen Juristen bräuchten, der ihnen die vielen Tatbestände des § 2 JVEG übersetzt. Und in der Tat wurde auch ich bereits zweimal gefragt, warum...
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