Kostenerstattung, auch wenn Partei nicht geladen war
Grundsätzlich muss das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet worden sein, um Parteireisekosten geltend machen zu können. Durch den von dem Gesetz der Stärkung des Schlichtungsgedankens und der Betonung der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht1 verfolgten Zweck jedoch entspricht es...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
