Der Versteigerungstermin

Gem. § 36 ff. ZVG wird ein Versteigerungstermin angeordnet, wobei noch nicht eingetragene Rechte angemeldet werden sollen und die Aufhebung oder durch einen Inhaber eines der Versteigerung entgegenstehenden Rechtes die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden kann. Im...


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