Räumung und Kündigung aufgrund Zuschlagsbeschlusses

Derjenige, der den Zuschlag erhalten hat, kann den Schuldner mit dem Zuschlagsbeschluss aus seinem (EX)-Grundstück zwangsräumen, d. h. mit diesem Zuschlagsbeschluss die Räumung betreiben, denn dieser Beschluss ist ein Titel! Eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO muss nicht gewährt werden, da diese...


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