Rangordnung der Gläubiger und Verteilung des Versteigerungserlöses

Nachdem der Zuschlag erteilt wurde, bestimmt das Gericht einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses. Gem. § 105 ZVG wird in dem nichtöffentlichen Verteilungstermin ein Teilungsplan aufgestellt und nach Verhandlung über den Teilungsplan und die Erledigung von Widersprüchen oder...


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