Zuerst ein Urteil, daraus ein Pfandrecht gesichert (Sicherungshypothek), danach ein Prozessvergleich über denselben Anspruch

Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozessvergleich, worin sich die andere Partei zur Zahlung des wesentlichen Teils des durch das Urteil zuerkannten Anspruchs verpflichtet, ergibt die...


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