Gegenstandswert Aufgebotsverfahren

Im Falle der Kraftloserklärung von abhanden gekommenen Sparkassenbüchern, Schuldscheinen, Pfandscheinen, Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbriefen oder Wertpapieren, soll der Gläubiger nicht mit dem beurkundenden Recht ausgeschlossen werden, sondern die verlorene Urkunde ersetzt bekommen....


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