Gegenstandswert bei Kündigungen von Prämiensparverträgen der Sparkasse

Der Wert der von erstrebten vollständigen Klageabweisung bemisst sich gemäß §§ 3, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresertrag des noch streitgegenständlichen Sparvertrags abzüglich eines Feststellungsabschlages von 20%.1

Hinzu kommt der Wert des geltend gemachten Anspruchs auf eine Zinsgutschrift....


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