Gegenstandswert Designnichtigkeitsverfahren zurück

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist gemäß § 34a Abs. 5 S. 2 DesignG i. V. m. § 23 Abs. 3 S. 2 und § 33 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Designnichtigkeitsverfahren ist das wirtschaftliche Interesse des...


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