Gegenstandswert Auflassung eines Grundstückes zurück

Bei einer Klage auf Erteilung der Auflassung oder Rückauflassung eines Grundstückes richtet sich der Wert nach § 6 ZPO, also nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Gleiches gilt, wenn die Auflassung als Erfüllung eines Kaufvertrags, Schenkungsvertrags oder Ähnlichem oder als Rückgewähr des...


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