Außergerichtliches Tätigwerden vor einer Vollstreckungsabwehrklage

Wenn der Rechtsanwalt des Vollstreckungsschuldners vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (Vollstreckungsgegenklage) vorgerichtlich tätig war, löst das die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus, also eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG.

 

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