Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
Grundsätzlich gilt immer der Rechtsbehelf oder das Rechtsmittel, welches für die jeweilige Verfahrenshandlung vorgeschrieben ist. Wichtig ist also zu überlegen, aus welchem Titel wohinein vollstreckt werden soll bzw. wurde. Ein prüfender Blick in die ZPO ist also immer nötig!
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