Die Beschwerde gegen den Vollzug einer notariellen Urkunde und die Gebühr

Gegen den Vorbescheid eines Notars, mit dem dieser den Vollzug einer notariellen Urkunde ankündigt, ist die Beschwerde gegeben. Gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Tätigkeit des Notars findet die Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO statt.

 

Für diese Beschwerde fällt keine 1,6...


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