Die sofortige Beschwerde § 793 ZPO
Die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO ist gegen alle Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts gegeben, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können. Wenn also statt einer gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme eine förmliche Entscheidung ohne Anhörung des...
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