Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Vermieterpfandrecht
Wer ein gesetzliches (besitzloses) Pfandrecht an einer Sache hat, z. B. ein Vermieter, kann der Pfändung und Verwertung der Sache durch einen Dritten nicht widersprechen. Er hat aber Anspruch darauf, aus dem Versteigerungserlös zuerst befriedigt zu werden, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung...
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