Umdeutung der sofortigen Beschwerde in die Vollstreckungserinnerung
Die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO kann nicht in eine Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO umgedeutet werden.1
Das Zivilverfahren hat die Verwirklichung des materiellen Rechts zum Ziel. Die hierfür geltenden Vorschriften sind nicht Selbstzweck, sondern Zweckmäßigkeitsnormen, die auf eine...
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