Der heikle Kostenvorschuss bei PKH von der Staatskasse oder vom Mandanten

Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt von der Staatskasse gem. § 47 RVG einen Kostenvorschuss verlangen, wenn er PKH für seine Mandantschaft bewilligt bekommen hat. Ob die Gebühren bereits erwachsen sind oder noch entstehen, ist unerheblich. Ein Vorschuss auf die weitere Vergütung gemäß § 50 RVG...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.