Umfang der Beiordnung in PKH-Verfahren und Festsetzung der Kosten von der Staatskasse

Der Umfang der Beiordnung und des Anspruches gegen die Staatskasse richtet sich nach dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss (§ 48 RVG). Gerade im Arbeitsrecht kann man häufig die Einschränkungen einer PKH-Bewilligung feststellen. Aber auch in Familiensachen gab und gibt es vermehrt Probleme mit...


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