Kostenschuldnerhaftung Gerichtskosten bei Vergleich mit Prozesskostenhilfe

 

Gem. § 29 GKG schuldet die Kosten schuldet (u. a.),

  1. wem durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind;
  2. wer sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung oder in einem vor Gericht abgeschlossenen oder dem Gericht...

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