Haftung des Erben bei PKH-Bewilligung, Tod der Partei

Gem. § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Ob der Erbe allerdings auch für die Gerichtskosten haftet, die in einem Rechtsstreit des Erblassers mit PKH-Bewilligung entstanden sind, ist nicht unumstritten. Nachfolgend gebe ich Ihnen Rechtsprechung zu dem Thema an die Hand:

 

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