Wirkungen der Prozesskostenhilfe

Vorabhinweis! Zu beachten ist, dass derjenige, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, gleichwohl dem Gegner die Kosten erstatten muss, wenn er hierzu verpflichtet ist (§ 123 ZPO). Denn die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.