Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt. Wenn jedoch der Schuldner wieder einmal unbekannt verzogen ist, ist das ausnahmsweise einmal kein Problem. Sie erhalten zwar die Mitteilung vom Gerichtsvollzieher, doch das Wichtigste ist schließlich,...


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